«Die Sitzungen der Räte sind öffentlich», schreibt die Bundesverfassung in Artikel 158 vor. Das Amtliche Bulletin macht die Debatten von Nationalrat, Ständerat und Vereinigter Bundesversammlung der Öffentlichkeit umfassend zugänglich. Es ist Teil der juristischen Materialien im Gesetzgebungsprozess und historisches Dokument zugleich.
Jede vor dem Ratsplenum gehaltene Rede wird sofort in der Originalsprache (Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) wörtlich niedergeschrieben. Ungefähr eine Stunde später kann der redigierte Text hier abgerufen werden.
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