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Alle 27 Mitgliedsstaaten der EU sind Vertragsstaaten der EMRK. Allerdings ist die EU selbst derzeit kein Mitglied der EMRK. Ein Beitritt der EU zur EMRK wird aber diskutiert. Nachdem der Europarat und die EU Verhandlungen über einen Beitritt der EU zur EMRK begonnen hatten, wurde EMRK geändert, um einen Beitritt der EU möglich zu machen. Art. 59 Abs. 2 EMRK sieht jetzt vor: Die EU kann dieser Konvention beitreten.
Nachdem die EU und der Europarat sich auf ein Übereinkommen geeinigt hatten, dass den Beitritt der EU vorsah, legte die EU-Kommission dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)die Frage zur Prüfung vor, ob ein solcher Beitritt mit EU-Recht zu vereinbaren sei. Der EuGH verneinte diese Frage. Damit war der Beitritt vorläufig gescheitert. Allerdings haben der Europarat und die EU die Verhandlungen wieder aufgenommen.
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