Wieder einmal stand heute Stefan Hartung wegen eines Videos vor Gericht. Diesmal ging es darum, dass er am 2. Mai 2020 eine Aufnahme veröffentlichte, in der zu sehen war, wie am Tag zuvor ein Polizist grundlos und sehr wahrscheinlich rechtswidrig einen Demonstranten schubste und auf ihn einschlug. Dabei ging auch noch ein unbeteiligter Senior zu Boden. Dieses Verhalten bewerte der Demo-Anmelder und Stadtrat Stefan Hartung in der Nachbetrachtung der 1. Mai-Demo als unhaltbare Tat eines „kriminellen Polizisten“.
Zurecht, wie das Amtsgericht Aue – ebenso zurecht – heute in seiner Urteilsbegründung darlegte! Der Richter führte korrekt aus, dass nach gängiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung derartige Meinungskundgaben durch Artikel 5 Grundgesetz geschützt sind hier nur ein Freispruch in Betracht kommen kann.
Wie der Rechtsantwalt Martin Kohlmann noch richtig anmerkte: Hätte irgendein Teilnehmer der Demo einen Polizisten derart angegangen wie es der Polizist mit dem Demonstranten machte, säße er wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und ggf. Körperverletzung auf der Anklagebank. Verfahren gegen prügelnde Polizisten werden hingegen auffällig oft eingestellt.
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