Ist das eigene Unternehmen zahlungsunfähig geworden, kann die Privatinsolvenz Einzelunternehmen aus der Krise helfen.
Der Antrag auf Privatinsolvenz wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Wichtig ist, dass der Insolvenzantrag möglichst schnell nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt wird. Nur so kann verhindert werden, dass Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen oder das Gewerbeaufsichtsamt die Gewerbeerlaubnis entzieht.
Wichtig dabei ist, dass bereits vorher die Voraussetzungen geprüft werden. Ist ein Antrag auf Privatinsolvenz möglich, kann auch während des Privatinsolvenzverfahrens die selbstständige Tätigkeit weitergeführt werden. Hierbei ist jedoch eine Beratung durch einen erfahrenen Schuldnerberater unerlässlich.
In diesem Video erklären wir anhand eines einfachen Beispiels, wie man als Einzelunternehmen eine Privatinsolvenz mit Hilfe eines erfahrenen Schuldnerberaters erfolgreich meistern kann.
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