PDF hier: [ Ссылка ]
10. Oktober 2022
DGB-Pressemitteilung 12/2022
EUTB-Beratungsstellen für gehörlose Menschen müssen erhalten bleiben!
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. hat mit Entsetzen erfahren, dass über 50% der Anträge auf Fortführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) für gehörlose Menschen abgelehnt wurden. Diese EUTB-Beratungsstellen werden bis Ende 2022 schließen müssen.
Gerade für gehörlose Menschen in ländlichen Gegenden, in denen kein anderes Beratungsangebot vorgehalten wird, ist diese Nachricht niederschmetternd. Zwar gibt es dort andere EUTB-Beratungsstellen, die jedoch aufgrund sprachlicher Barrieren (Berater*innen können keine Gebärdensprache) nicht in der Lage sind, gehörlose Menschen direkt zu beraten.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. fordert vom Bundessozialministerium und von der ausführenden Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung, welche die Bewilligungen und Ablehnungen zu verantworten hat, sicherzustellen, dass in den EUTB Berater*innen arbeiten, welche die Gebärdensprache beherrschen und eine Kommunikation mit gehörlosen Ratsuchenden ermöglichen können.
Nur das Versprechen der Träger der verbliebenen EUTB, sich um eine Verdolmetschung zu bemühen, ist keine Lösung. Die Beratungsstellen müssen niedrigschwellig erreichbar sein, d.h. auch die Terminabstimmung muss in Gebärdensprache erfolgen. Schon hier versagen viele EUTB und der gehörlose Mensch findet keinen Weg zur EUTB, um sich Hilfe holen zu können.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund appelliert an die Institutionen, dass im Zuge des Widerspruchsverfahren die Ablehnungsbescheide zurückgenommen werden und die EUTB auch für gehörlose Menschen offenbleiben.
PDF hier: [ Ссылка ]
![](https://i.ytimg.com/vi/332OzyEiLeQ/maxresdefault.jpg)