Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem europaweit maßgeblichen Urteil das Verbot des Ganzkörperschleiers in Frankreich gebilligt. Die Richter wiesen die Beschwerde einer französischen Muslimin in allen Punkten zurück. Das Verbot ist keine Diskriminierung, es verstößt nicht gegen den Schutz des Privatlebens und auch nicht gegen die Meinungs- und Religionsfreiheit, so die Richter. Mit dem Verbot habe Frankreich lediglich die Bedingungen des gesellschaftlichen Miteinande...
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