Internetauftritte, die das Urheberrecht strukturell verletzen, dürfen gesperrt werden. Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) ist eine gemeinsame Initiative von Unternehmen, Branchenverbänden und Internetzugangsanbietern. Sie prüft, ob für Webseiten, die das Urheberrecht strukturell verletzen, eine Domain-Name-System-Sperre (DNS-Sperre) eingerichtet werden darf. Die Sperre sorgt dafür, dass illegale Webseiten nicht mehr aufgerufen werden können.
Weil die EU-Netzneutralitätsverordnung verbietet, dass Provider willkürlich Angebote sperren, überprüft die Bundesnetzagentur, ob die Sperre zur Durchsetzung von nationalen Rechtsvorschriften erforderlich ist und ob dabei die Vorgaben zur Netzneutralität eingehalten werden.
Weitere Informationen: www.bnetza.de/dns-sperren
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