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Lebenslanges Lernen - Dies ist einer der häufigst verwendeten Begriffe in der Berufswelt. Gemeint ist, dass fast jeder Mitarbeiter sich laufend weiterbilden muss, um vom technologischen Wandel nicht abgehängt zu werden. Doch berufliche Weiterbildung ist teuer. „Es gibt kein Recht eines Arbeitnehmers auf Weiterbildung in dem Sinne, dass der Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligen muss", erklärt der Arbeitsrechtler Hans-Georg Meier vom Deutschen AnwaltVerein. Die Kostenübernahme einer Weiterbildungsmassnahme ist also eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Immer mehr Unternehmen finanzieren aber eine Weiterbildung ihrer Mitarbeiter teilweise oder sogar komplett. Im Gegenzug verlangen Arbeitgeber aber meist, dass sich die Mitarbeiter für mehrere Jahre an die Firma binden. Bei einem vorzeitigen Wechsel in ein anderes Unternehmen verlangen sie Kostenerstattung. „Dies passiert oft zu Unrecht", erläutert Hans-Georg Meier vom Deutschen AnwaltVerein. Die vertraglichen Bestimmungen sollten Betroffene in jedem Fall von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.
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