Teile der bislang geltenden Corona Arbeitsschutzverordnung enden mit Ablauf des 30.06.2021 und werden nicht verlängert. Darunter auch die Verpflichtung der Arbeitgeber, den Mitarbeitern Home-Office zu ermöglichen. Viele Unternehmen haben dies umgesetzt und ihren Mitarbeitern die Arbeit zu Hause gestattet. Das Auslaufen der Home-Office Pflicht wirft nun viele Fragen auf – vor allem: müssen Arbeitnehmer ab dem 01.07. „automatisch“ zurück ins Büro?
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