Speichert euch das Video! Neue Urteile vom BGH: Bei einem Autounfall trägt der Schädiger das Werkstattrisiko. Dessen Versicherung muss also zahlen, auch wenn ihr vorher kein Gutachten gemacht habt und die Werkstattkosten höher als angemessen waren. Ihr müsst lediglich beweisen, dass die Schäden auch wirklich durch den Unfall entstanden sind.
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