Haben Sie zusammen mit weiteren Personen geerbt, dann bilden Sie eine Erbengemeinschaft. Das Problem hierbei ist, dass eine Auseinandersetzung des Nachlasses nur einstimmig möglich ist. Insbesondere Immobilien können aus der Erbengemeinschaft nur verkauft werden, wenn alle Miterben zustimmen. Einen Ausweg stellt die Teilungsversteigerung dar. Hierbei wird die Immobilie öffentlich versteigert und damit in Geld gewandelt.
Inhalte des Videos:
- Wann kommt eine Teilungsversteigerung in Betracht
- Wie läuft die Versteigerung in der Praxis ab
- Warum sollte man versuchen sie zu vermeiden
Ещё видео!