Nicht jedes Strafverfahren muss zwangsläufig zu einem Urteil führen. Voraussetzung hierfür ist, wenn es sich dabei um ein Vergehen handelt und die Schuld als gering anzusehen ist. Wie das ablaufen kann und was man bei einer Einstellung rechtlich beachten muss, erfahrt ihr im heutigen Video.
Im Strafrecht-ABC werden verschiedenen Begriffe erklärt, um diese den Zuschauern ausführlich und einfach näher bringen zu können. Im Wochentakt wird ein neues Wort thematisiert, welches die Community vorher über die sozialen Medien raus suchen darf.
Paragraphen im Video:
- § 153 StPO - Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit: [ Ссылка ]
- § 153a StPO - Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen: [ Ссылка ]
- § 154 StPO - Teileinstellung bei mehreren Taten: [ Ссылка ]
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