Wusstet ihr, dass die Bürgerinnen und Bürger Bayerns auch selbst Gesetze auf den Weg bringen und beschließen können? Dank Volksbegehren und Volksentscheiden ist das möglich! Damit gibt die Bayerische Verfassung euch die Möglichkeit, euren Willen auch zwischen den Landtagswahlen zu äußern. Mehr Infos zu den Begriffen gibt’s im Video!
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