Kannst du BAföG erhalten und trotzdem nebenbei Geld verdienen? 💸
Viele Studierende möchten gerne BAföG beziehen und gleichzeitig als Barkeeper, Tutor oder Freelancer arbeiten. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Ja, solange du diese 3 Regeln im Blick behältst: 👩⚖️
1. Es gibt einen Freibetrag von aktuell 330 Euro. Dieser soll zum Wintersemester auf 353 Euro angehoben werden. Das bedeutet, dass du so viel verdienen kannst, ohne dass es sich auf dein BAföG auswirkt.
2. Die maximale Verdienstgrenze liegt aktuell bei 520 Euro im Monat. Die Anpassung der Freibeträge ermöglicht es dir zukünftig, einen Minijob mit einem Einkommen von 556 Euro pro Monat zu haben, ohne dass dieser auf die BAföG-Bezüge angerechnet wird.
3. Du kannst auch mehr verdienen, aber jedes Einkommen über dem Freibetrag wird von deinem BAföG abgezogen.
Denk dran: Sei bei deinem Antrag ehrlich und verheimliche keine Einnahmen! Und sollte sich während deines Studiums etwas an deiner finanziellen Situation ändern, informiere direkt das BAföG-Amt. ❗
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