Der Wohnungseinbruchdiebstahl wird ein eigener Tatbestand im Strafgesetzbuch. Während bisher Einbrechern generell eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren droht, wird künftig der Einbruchdiebstahl mit mindestens einem Jahr Haft bestraft werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vor, den der Bundestag am Donnerstag, 29. Juni 2017 (243. Sitzung), beschlossen hat.
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