Ahnungslose Jogger können schnell Angst bekommen, wenn sie im Park oder Wald von einem fremden Hund angesprungen werden. Zur Selbstverteidigung gegen Tierangriffe bietet der Handel Pfefferspray und einen sogenannten Schrillalarm an. Ist es erlaubt, diese „Waffen“ gegen einen #Hundeangriff einzusetzen?
Vor dem Amtsgericht Augsburg wurde ein Fall verhandelt, in dem es genau darum ging: Ein Jogger hatte einen #Schrillalarm und anschließend noch #Pfefferspray gegen einen Hund eingesetzt, der ihn angesprungen, aber nicht gebissen, hat.
Rechtsanwalt Johannes – selbst Hundebesitzer und Jogger – erklärt euch im Video, wie das Urteil vom Amtsgericht Augsburg aussieht und wie man sich in ähnlichen Situationen am besten verhält.
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