Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ist kompliziert, weil er neben den abrechnungsfähigen Leistungen auch zahlreiche Abrechnungsausschlüsse und Einschränkungen enthält. Seit dem 1. April 2020 wurde eine Reihe neuer Regelungen getroffen und die Bewertungen teilweise geändert. Hinzu kommen die vorerst bis zum 30.6.2020 geltenden Neuregelungen zur Videosprechstunde und zur Telefonkonsultation in Zusammenhang mit der Corona-Epidemie. Ziel des Seminars ist die Vermeidung von Abrechnungsfehlern, die zu Beanstandungen der KV führen und die Vermeidung unvollständiger Abrechnungen.
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