Die neue Heizkostenverordnung 2022 verpflichtet den Vermieter zukünftig fernablesbare Wärmemengenzähler und fernablesbare Warmwasserzähler einzubauen. Dies stellt den Vermieter bei der Heizkostenabrechnung vor eine Reihe von Problemen: Was ist mit dem Datenschutz? Wie funktioniert das mit der Verbrauchsinformationspflicht? Wer zahlt den Mehraufwand, der Mieter oder der Vermieter? Hier die Antworten auf 9 ausgewählte Fragen aus der Praxis.
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▬ Inhalt ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
00:00 – Einleitung
00:37 –1. Muss der Vermieter immer informieren?
01:26 –2. Abrechnungsfirmen behaupten, der Vermieter muss immer informieren
01:56 –3. Müssen Kaltwasserzähler bei Heizthermen fernablesbar sein?
03:00 – 4. Wer zahlt die monatlichen Verbrauchsinformationen?
03:54 – 5. Kann der Mieter auf die Verbrauchsinformationen verzichten?
05:28 – 6. Benötigt der Vermieter immer einen Ablesedienst?
06:22 – 7. Vergleichswerte und der Datenschutz
07:11 – 8. Verbrauchsinformationspflicht – was muss der Vermieter tun?
08:02 – 9. Zugangsnachweis der Verbrauchsinformationen beim Mieter?
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Neue Heizkostenverordnung - 9 Praxishinweise | Tutorial
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