In Gebieten mit einer hohen Stickstoffbelastung des Grundwassers ("rote Gebiete“) oder einer Eutrophierung von Oberflächengewässern mit Phosphat ("gelbe Gebiete") müssen zusätzliche Auflagen bei der Düngung eingehalten werden. Bestimmte Betriebe in wenig belasteten Gebieten können im Gegenzug Erleichterungen erhalten. Die Maßnahmen und Erleichterungen sind in der bayerischen „Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung – AVDüV)“ festgeschrieben.
00:00 Einleitung, Übersicht
00:57 Rotes Gebiet – Reduzierung der Düngung um 20 %
03:26 Rotes Gebiet – Grenze 170 kg N/ha schlagbezogen
04:57 Rotes Gebiet – Regelung 160/80 kg
09:17 Rotes Gebiet – Einschränkung der Herbstdüngung
10:59 Gelbes Gebiet – Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen
Weiterführende Informationen:
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