Seit gut einem Jahr haben Betriebsräte die Möglichkeit, Betriebsratssitzungen digital per Telefon- oder Videokonferenz durchzuführen. Die aufgrund der Pandemie eingeführte Vorschrift des § 129 BetrVG macht’s möglich.
Nicht jeder verfügt allerdings über die erforderlichen technischen Voraussetzungen und Mittel. Wie kommen Gremien dann überhaupt dazu, eine Sitzung per Videokonferenz abzuhalten? Und wie wird die Lage nach der Pandemie sein?
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0:44 Haben BR-Mitglieder einen Anspruch auf technische Geräte?
2:08 Wie wird die Lage nach der Pandemie aussehen?
2:56 Fazit
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