DISKUSSION
Sagen zu können, was man möchte, ist ein Grundpfeiler jedes demokratischen Rechtsstaats. Die Meinungsfreiheit wird daher als Grundrecht besonders geschützt.
Aber jedes Recht hat Grenzen. Das Bewusstsein für solche Grenzen wächst in Zeiten von hate speech, Shitstorm und Cybermobbing, aber auch durch Fälle wie jenem der Politikerin Sigi Maurer, die für ihr public shaming eines Mannes, von dessen Facebook-Account sie sexuell belästigt wurde, in erster Instanz verurteilt wurde.
Was darf man also sagen und was nicht? Und wäre es gut, wenn ein „digitales Vermummungsverbot“ zur Offenlegung zwingt, wer etwas sagt?
DISKUTIERENDE
Michael Fleischhacker
Herausgeber, Addendum
Sigrid Mauerer
Politikerin, Die Grünen
Michael Rami
Verfassungsrichter und Rechtsanwalt
MODERATION
Martin Spitzer
Leiter des Instituts für Zivil- und Zivilverfahrensrecht, WU
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