Die europäische Health Claims-Verordnung genehmigt gesundheitsbezogene Aussagen für unter anderem NEM -also Nahrungsergänzungsmittel. Nahrungsergänzungsmittel sind ernährungsphysiologisch wertvolle Lebensmittelkonzentrate. Was erlaubt ist darf gesagt werden, alles andere ist verboten, wenngleich wissenschaftlich belegt! Das Maß, was wissenschaftlich belegt ist, setzt die EU-Behörde efsa in Italien willkürlich fest - Man setzt
für Lebensmittel Maßstäbe, die man noch nicht einmal für alle Gruppen von Arzneimitteln verlangt werden, nämlich klinische Doppelblindstudien. Man verhindert erheblich Gesundheit und fördert Krankheit- indem man Verbraucherinformationen nicht gestattet. Wir Bürger wollen die Freiheit auf Information,- wie es z.B. die Grundrechtscharta art.6 II Kapitel, Artikel 11 ganz klar gesetzlich festgesetzt hat - wie auch unser deutsches Grundgesetz - daran darf keiner rütteln. Darüberhinaus ist auch das Recht auf Gleichheit genommen, - da man Konzerne eindeutig den Vorrang gegeben hat - durch die Willkür der efsa- klinische Doppelblindstudien zu fordern- das kann sich kein Mittelständler leisten. Lieber Mitbürger, nehmen Sie ihr Recht wahr und beteiligen sich an der Gesellschaft! Da die Politik häufig nicht im Detail oder über die Folgen der Verordnungen informiert ist, ist es Bürgerpflicht unsere Politiker zu informieren und vorgenanntes zur sofortigen Änderung aufzufordern.
![](https://i.ytimg.com/vi/F29Ytma-znQ/maxresdefault.jpg)