Onlinekurse und E-Learning boomen, insbesondere seit der Pandemie. Doch wer Kurse ohne Zulassung anbietet, hat möglicherweise gravierende Probleme.
Die Rede ist vom Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Dort besteht unter anderem eine Pflicht zur Zulassung.
Die Folge bei fehlender Zulassung: der Vertrag ist nichtig.
Was das alles für dich bedeutet wenn du Anbieter bist, erfährst du in diesem Beitrag!
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Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit
Dein Dr. Max Greger
Fachanwalt IT-Recht
Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht
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