Food Trucks sind ein klassischer Fall für das Reisegewerbe. Allerdings gibt es Ausnahmen, für die das Reisegewerbe nicht ausreicht.
Wer mit einem Foodtruck Speisen und Getränke verkaufen möchte, benötigt in aller Regel eine Reisegewerbekarte. Beim Mittagstisch, auf Festivals und Events – immer dort, wo ein freier Verkauf außerhalb der gewerblichen Niederlassung stattfindet, findet die Reisegewerbekarte Einsatz.
Wie sieht es aber aus, wenn du mit deinem Food Truck auch gebucht werden möchtest? Und welche Ausnahmen gibt es, für die die Reisegewerbekarte nicht ausreicht? Die Antworten auf diese Fragen erfährst du in diesem Video.
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