Antworten auf Fragen zur Mietkaution, deren Fälligkeit, der Höhe der Mietkaution, der Anlage der Mietkaution
Rechtsberater Jörg Hänsel vom Mieterverein Köln beantwortet Fragen zur Mietkaution. Muss diese schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages gezahlt werden? Wie hoch darf die Mietkaution sein? Wie muss der Vermieter die Kaution anlegen?
Eine Forderung der gesamten Mietkaution bei Vertragsunterzeichnung oder Vertragsbeginn ist unzulässig. Sie kann in drei Monatsraten gezahlt werden, die erste bei Beginn des Mietverhältnisses.
Die Kaution darf drei Monatsmieten (ohne separate Pauschale oder Vorauszahlungen für Nebenkosten) nicht übersteigen.
Der Vermieter muss die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen verzinslich anlegen und sicherstellen, dass Ihr Geld vor seinen Gläubigern geschützt ist, auch im Falle seiner Insolvenz.
Wie hoch ist Ihre Kaution? Wollte Ihr Vermieter bei Vertragsunterzeichnung etwa die Zahlung der gesamten Kaution in bar? Womöglich noch ohne Quittung?
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