Das öffentliche Leben ist weitestgehend lahmgelegt. Kein Sport, kein Treffen mit Freuden oder Verwandten. Wie weit aber darf der Staat eingreifen in die persönliche Entfaltung eines jeden? Auf welcher Grundlage stehen die Maßnahmen der Regierung. Wir haben darüber mit dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler gesprochen.
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