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Selbstjustiz
Selbstjustiz bezeichnet das außergesetzliche Vorgehen von nicht dazu Berufenen gegen eine Straftat oder eine andere als rechtswidrig oder ungerecht empfundene Handlung.Die Selbstjustiz widersetzt sich dem Gewaltmonopol des Staates und ist in diesem Rahmen strafbar.Der Staat behält sich das Recht der Bestrafung im Rahmen des Rechtssystems durch die Justiz (Richter und Staatsanwalt) als Dritter selbst vor.Daher wird Selbstjustiz auch als „Fremdjustiz“ bezeichnet.
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✪Text verfügbar unter der Lizens CC-BY-SA
✪Bild Quelle im Video
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