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Reinhard Wingral ist Franchise-Experte bei der Global Franchise AG und selbst kein Franchiseanwalt. Genau deshalb ist er in der besonders glaubwürdigen Lage zu erklären, was ein Franchiseanwalt ist und warum man sich diesen Rat unbedingt einholen sollte – ob als Franchise-Nehmer oder als Franchise-Geber. Ein langes Jurastudium macht einen Anwalt aus – aber noch lange keinen, der sich auf Franchising spezialisiert hat. Denn ein kodifiziertes Franchiserecht gibt es in Deutschland nicht. Vielmehr muss man sich hier entsprechendes Knowhow aneignen und die Gerichtsurteile zu Franchise- Fällen studieren, um eine wertvolle Beratung und Rechtsbeistand leisten zu können. Die EU, die oberen Gerichtsinstanzen und jahrzehntelange Erfahrung aus zig Franchisepartnerschaften haben im Laufe der Zeit präzisiert, wie man Franchisevereinbarungen trifft, wie man sie auszulegen hat, und wie man sie lebt. Da es also kein entsprechendes Franchiserecht in Deutschland gibt, gibt es auch nur eine sehr kleine Gruppe Anwälte, die sich mit diesem Thema wirklich auskennen. Bei Franchise-Vereinbarungen geht es meist um große wirtschaftliche Dimensionen. Man sollte sich also (egal ob Franchisegeber oder Franchisenehmer) bei einem entsprechend spezialisierten Franchiseanwalt beraten lassen. Es gibt in Deutschland nur einen kleinen Kreis von Franchiseanwälten mit entsprechenden Honoraren. Das sollte man aber in Kauf nehmen, so der Experte. Denn wenn man sich hier auf sich selbst verlässt, kann es am Ende noch viel teurer werden.
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