Das Betriebsratsmitglied sagt:
"Das tut mir leid, darüber kann ich leider nichts sagen. Alles, was wir machen und besprechen unterliegt einer Schweigepflicht."
Ist das richtig?
Ich kann Ihnen sagen, das was ich gerade skizziert habe ist falsch.
Falsch insofern, das es keine generelle Verschwiegenheitspflicht aus dem Gesetz gibt und mit diesem Märchen möchte ich gerne heute einmal aufräumen. Es resultiert wahrscheinlich daraus, dass im § 79 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von einer Schweigepflicht für den Betriebsrat die Rede ist, das meint aber nur und ausschließlich einen ganz speziellen Fall.
Und welcher Fall das ist, erfahren Sie im Video!
🕘 Inhalt:
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1:00 - Objektiv Geheimhaltungspflichtig
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