Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von 50 Metern benötigen eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durch die zuständige Genehmigungsbehörde in den Regierungspräsidien Kassel, Gießen oder Darmstadt.
Der Erklärfilm stellt dar, welche Aspekte in einem Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen geprüft werden und welche Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung bestehen.
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