Die Bundesregierung plant die Einführung eines neuen zusätzlichen Freibetrages bei Erwerbseinkommen im Rahmen der Hinterbliebenenrenten. 545€ zusätzlicher Freibetrag zu den schon bestehenden Freibeträgen sollen monatlich dazu kommen. Rentenberater Peter Knöppel sagt: Ein erster guter Schritt in die richtige Richtung. Die Erwerbstätigkeit in der Hinterbliebenenrente wird somit nicht mehr so erwerbsfeindlich ausgerichtet sein.
"Wachstumsinitiative Deutschland- neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland" so lautet die Überschrift über die 31 Seiten der Haushaltseinigung der Bundesregierung für das Jahr 2025. Auf den 31 Seiten mit Stand 05. Juli 2024 werden die Einzelmaßnahmen für den Bundeshaushalt 2025 vorgestellt. Das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland soll entfesselt werden. Anreize für Erwerbstätigkeit ist eines der Schwerpunkte der Bundesregierung. Im Bereich Bürgergeld, Frauenarbeit, steuerliche Anreize bei Überstunden, Lohnanreize für arbeitende Rentner und vieles mehr. Zur Überraschung des Rentenberaters Peter Knöppel plant die Bundesregierung mit der schnellstmöglichen gesetzlichen Umsetzung eine Änderung im Einkommensanrechnungsrecht bei Hinterbliebenenrenten. Es ist eine faustdicke Überraschung, was auf Seite 14 unter der Nummer 22c geschrieben steht.
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