Im Zusammenhang mit der Corona-Krise / COVID-19-Pandemie erleichtert die Finanzverwaltung den Zugang zu Steuererleichterungen. Es handelt sich dabei grundsätzlich um Möglichkeiten, die es auch schon vor der Krise gab. Die Finanzämter sind aber von der Bundesregierung aufgefordert, den Zugang zu diesen steuerlichen Entlastungen zu erleichtern, das heißt, das behördliche Ermessen deutlich mehr zugunsten der von der Krise betroffenen Steuerpflichtigen auszuüben.
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