Welche Rechte hat der Betriebsrat in sozialen Angelegenheiten?
Im Rahmen seines Amtes hat der Betriebsrat Rechte, die ihn bei der Vertretung der Arbeitnehmer im Betrieb unterstützen sollen.
Sie kennen den § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Vom Dresscode, über die Krankenrückkehrergespräche, die Verteilung von Pausen und Arbeitszeit auf die Tage, bis hin zu Gehaltsfragen. All diese Angelegenheiten, erwähnt in § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), sind mitbestimmungspflichtig.
Wie es konkret mit der Mitbestimmung des Betriebsrats bei sozialen Angelegenheiten aussieht, erfahren Sie in diesem Video.
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