In der Europäischen Union lässt sich in der Raumentwicklungspolitik mehr erreichen, wenn die einzelnen nationalen Raumentwicklungspolitiken sich an gemeinsamen Zielen und Leitvorstellungen ausrichten. Die für Raumordnung und territorialen Zusammenhalt zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten haben ihre gemeinsamen Ziele und Leitvorstellungen erstmalig im Jahr 2007 in der Territorialen Agenda der EU als strategischem politischen Dokument niedergelegt.
Neue Herausforderungen für die Raumentwicklung (Klimawandel, Energieprobleme, Finanz- und Wirtschaftskrise) und ein neuer europapolitischer Rahmen, bedingt durch das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags und die Verabschiedung der "Europa 2020"-Strategie, führten zur Anpassung und im Mai 2011 zum Beschluss der "Territorialen Agenda der EU 2020".
Vor dem Hintergrund der seit 2011 eingetretenen Entwicklungen haben die für Raumordnung und territorialen Zusammenhalt zuständigen Ministerinnen und Minister 2015 in Luxemburg beschlossen, die Territoriale Agenda bis zum Jahr 2020 abermalig zu überarbeiten, um sie an die neuen gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen anzupassen. Dieser Prozess ist beendet und am 1. Dezember 2020 wurde unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die "Territoriale Agenda 2030" beschlossen.
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