Sicherstellungsassistent:innen bzw. Entlastungsassistent:innen…
…können unter verschiedenen Voraussetzungen in einer Arztpraxis angestellt werden um dem Vertragsarzt oder der -ärztin, der oder die vorübergehend daran gehindert ist seinen/ihren Pflichten in vollem Umfang nachzukommen zu unterstützen.
Dieser Fall kann eintreten, wenn:
eine Praxisübergabe von einem Arzt/einer Ärztin, die in Rente gehen möchte erfolgen soll.
ein Arzt/eine Ärztin länger oder schwerer erkrankt.
ein Kind einer oder eines Praxisinhabers erkrankt oder chronisch krank ist oder ein Familienangehöriger dauerhaft pflegebedürftig ist. Hier soll der Praxisinhaber unterstützend die Möglichkeit haben einen Arzt in Anstellung zu nehmen, z.B. auch, wenn formal keine weitere Zulassungsberechtigung besteht (also kein weiterer Kassensitz vorhanden ist).
man zur Erziehung seiner Kinder einen längeren Zeitraum nicht oder nicht in vollem Ausmaß in der eigenen Praxis tätig sein möchte oder kann. Für jedes Kind besteht bis zum 18. Lebensjahr für 36 Monate die Möglichkeit eine Vertretung zu beantragen.
weitere Angaben siehe KV Bayern ([ Ссылка ]).
Ich halte diese Regelung für einen praktikablen Weg Ärzt:innen eine Selbstständigkeit, aber auch die Fürsorge für die eigene Familie zu ermöglichen. Bzw. bleibt es einem selbst überlassen, wie man z.B. eine Erziehungszeit gestalten möchte. Ich finde auf alle Fälle nimmt einem diese Regelung gewisse Ängste. Für mich brachte sie die Erkenntnis, dass ich nicht vor einem „Aus“ oder einem „Ruin“ stehen muss, wenn vielleicht ein Familienmitglied pflegebedürftig wird.
Was haltet ihr von der Regelung? Wusstet ihr davon schon?
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