Bei akuter Bedrohung wählen Sie 110! Nicht nur, wenn Sie direkt betroffen sind, sondern auch, wenn Sie Zeuge einer solchen Tat sind!
Die Polizei kann zum Beispiel den Täter oder die Täterin für mehrere Tage aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. Wenn Sie sich noch nicht entscheiden können, die Polizei zu rufen, wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens oder lassen Sie sich in einer nahegelegenen Beratungsstelle beraten, aber handeln Sie!
Auch wenn es schwerfällt, dokumentieren Sie alles!
Holen Sie sich Hilfe!
Osnabrück gegen Gewalt
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