Klage für die Verlängerung des Genesenenstatus:
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Update 04/22:
Zum jetzigen Zeitpunkt haben Klagen zur Verlängerung des Genesenenstatus mit Blick auf die erfolgte Gesetzesänderung keine Aussicht auf Erfolg mehr.
Mitte Januar erfolgte die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs Monaten auf drei Monate. Quasi über Nacht verloren damit viele Menschen den entsprechenden Status, der zum Restaurantbesuch und zum Shoppen in den meisten Bundesländern berechtigt.
Diese Änderung ist laut dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück verfassungswidrig und damit unwirksam.
In einem Eilverfahren wurde der Landkreis Osnabrück deshalb dazu verpflichtet, dem Antragsteller einen sechs Monate umfassenden Nachweis seiner Genesung auszustellen.
Zur Begründung führte es aus, dass der Nachweis als solcher und auch seine Dauer von hoher Bedeutung für die Freiheit des Einzelnen sei. Im Rahmen der geltenden 2G Regelung sei der Nachweis essenziell für die Teilhabe am öffentlichen Leben.
Es verwies auf die große Grundrechtsrelevanz durch Ausschluss des Einzelnen von der Teilnahme am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben.
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