BARRIEREFREI WOHNEN UND BAUEN– IN THAILAND EIN LUXUS?
Das behindert-barrierefrei hat in Thailand Phuket Patong die erste rollstuhlgerechte - Ferienwohnung (Condominium) erfolgreich umgebaut.
„BARRIEREFREI WOHNEN“ , EIN THEMA, DAS IN THAILAND SO GUT WIE KEINE ROLLE SPIELT. DIE APARTMENTS, DIE ZUR MIETE ODER ZUM KAUF ANGEBOTEN WERDEN, SIND OFT ALS GELDANLAGE ODER FÜR JUNGE MENSCHEN GEDACHT. DIE WAHRSCHEINLICHKEIT, DASS EIN FENG-SHUI-BERATER IM PLANUNGSSTAB GESESSEN HAT IST UM EINIGES GRÖSSER, ALS DIE, DASS EIN AUF BARRIEREFREIHEIT SPEZIALISIERTER DESIGNER MIT IM TEAM WAR.
Ein viaRampe zugängliches Gebaeude - in Thailand noch immer eine Seltenheit
Ein via Rampe zugängliches Gebäude – in Thailand noch immer eine Seltenheit
Achten sie also selbst darauf, dass sie nicht in diese Altersfalle tappen. Fehlende Kabelschächte mögen in Thailand Standard sein, und im Moment kommen sie auch noch wunderbar, mit den Verlängerungskabeln von der Küche, zum Computer ins Wohnzimmer, klar. Wird das in 5 Jahren auch noch so sein, wenn sie mit dem Rollator, oder Gehstock unterwegs sein werden? Geben sie sich keinen Illusionen hin, das ein oder andere Päckchen werden auch Sie zu tragen haben.
Gerade wenn Sie in Thailand eine Immobilie langfristig anmieten oder gar kaufen wollen, sollte diese barrierefrei umzubauen sein.
Wer sich in ein neu zu bauendes Apartment-/Condominium Projekt einkauft, wird, was seine Räumlichkeiten anbelangt, auf wenig Widerstand stoßen. Gegen einen entsprechenden Aufpreis lässt sich alles machen.
Wie sieht es aber mit den Gemeinschaftsanlagen aus? Ist der Pool auch für Menschen mit Behinderung zugänglich? Passt ein Rollstuhl in den Lift? Werden sie die Gartenanlage auch mit einem Rollator nutzen können?
Wenn die Anlage steht, werden sie, ohne das Einverständnis der anderen Eignerparteien (und deren Gelder), keine Änderungen vornehmen können.
Barrierefreiheit ist nicht nur für körperlich beeinträchtigte Menschen wichtig: eine ebenerdig zugängliche Dusche, sinnvoll arrangierte Küchenmöbel und eine Wohnung ohne Kabelsalat auf dem Boden sind ein Gewinn für jeden Haushalt.
Gehen sie keine Kompromisse ein. Besser sie suchen etwas länger, haben dann aber ein barrierefreies, und entspanntes Leben.
Condominium Kauf in Thailand
Condominium Kauf in Thailand durch Ausländer
Ein Erwerb von Immobilieneigentum ist in Thailand, nicht ohne weiteres und in mit Deutschland vergleichbarer Form für Ausländer möglich.
Einem Ausländer ist es in Thailand, bis auf wenige Ausnahmen untersagt, Eigentum an einem Grundstück zu erwerben.
Eine rechtssichere Möglichkeit für Ausländer Wohneigentum in Thailand in eigenem Namen zu erwerben, ist der Kauf eines Condominiums.
Durch den sogenannten Condominium Act aus dem Jahr 1979 in der momentan aktuellen Fassung aus dem Jahr 2008 (B. E. 2522) ist festgelegt, dass Ausländer in mehrstöckigen Gebäuden Wohnungen, also sogenannte Condominiums oder Appartements, welche für Wohnzwecke geeignet sind im eigenen Namen erwerben können. Ein Erwerb ist sowohl durch Privatpersonen, wie auch durch juristische Personen möglich.
Wie und unter welchen Voraussetzungen Ausländer ein Condominium erwerben können, wird im Condominium Act geregelt.
So schreibt dieses Gesetz u.a. vor, dass Ausländer in der Regel maximal 49% der Gesamtwohnfläche besitzen dürfen. In Bangkok und in einigen anderen Provinzen ist unter vom Ministerium festgelegten Bestimmungen Condominiumbesitz bis zu 100% möglich.
Der Erwerb eines Condominiums, also einer „Eigentumswohnung“ ist somit in Thailand für Ausländer möglich.
Der Vorteil des Erwerbs eines Condominiums ist, dass der Käufer in eigenem Namen kauft und registriert wird und somit nicht auf einen Thai Partner angewiesen. Bei einer Verwertung des Apartments wie Verkauf, Vererben oder Verschenken er daher auch von keinem Dritten abhängig ist.
Voraussetzung für den Erwerb eines Condominiums ist, dass das Geld für den Kauf des Condos aus dem Ausland in Fremdwährung transferiert wurde, also nicht in Thailand verdient wurde.
Weitere gesetzliche Voraussetzung ist, dass der Erwerber eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung gemäss des Immigration Law besitzt.
Nach erfolgtem Kauf erhält der Käufer einen Eigentumsnachweis. Diese als „unit title deed“ oder „unit certificate ownership“ bezeichnete Urkunde wird für die jeweilige Wohneinheit ausgestellt.
Die Urkunde enthält den Vornamen und Namen des Eigentümers, die Lage und die Größe des Landes sowie die Lage und Größe der Wohnung.
Für den Kauf bzw. Verkauf und die notwendige Registrierung ist das Land Department Office zuständig.
Dieses Verfahren ist wie folgt geregelt; alle erforderlichen Nachweise für die Registrierung der Übertragung des „Condominium unit document of title“ werden zusammen mit dem zuständigen Beamten des Land Departments ausgefüllt.
Euer behindert- barrierefrei Team
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