Im Ausgangspunkt der Kritik an Rechtsphilosophie liegt der Vorwurf, dass sie wenig praktisch sei (vgl. 1. Vorlesung: [ Ссылка ]). Nunmehr soll die praktische Bedeutung der Debatte um den Rechtsbegriff und das Verhältnis von Recht und Moral in drei Perspektiven verdeutlicht werden: 1. einer politischen, 2. einer individal-ethischen und 3. einer juristischen.
Am Anfang steht die politische Perspektive. Und diese ist eine doppelte: Intern geht es um den Umgang mit Systemunrecht nach einem Systemwechsel. Extern um den Umgang mit einem Regime, das als Unrechtsregime angesehen wird. Die vermeintlich so einfache Frage, wie mit einem Unrechtsregime zu verfahren sei, führt auf die eigentlich vorrangig zu beantwortende Frage, was denn eigentlich ein Unrechtsregime sei?
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