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🔥🔥🔥 Kita2Day I Folge 216: Ganz aktuell hat Bayern durch Allgemeinverfügung es untersagt, Kinder in Krippe, Kindergarten, Schule oder Tagespflege zu betreuen, wenn diese gerade aus einem Coronavirus-Risikogebiet zurückgekommen sind. Adressiert und von einem Bußgeld bei Verstoß sind Eltern, aber auch Kitaleitungen und verantwortliche Erzieher. Das wird sicherlich von anderen Bundesländern zeitnah auch geprüft und gegebenenfalls verfügt werden. Mehr dazu im Video!
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Rechtsanwalt Holger Klaus
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