Die meisten Behandlungskosten übernimmt die Krankenkasse - egal, ob gesetzlich oder privat versichert. Aber es gibt auch Fälle, in denen die Krankenkasse das nicht tut und der Patient, die Patientin selbst zahlen muss.
👨⚕️ Sollte die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung nicht übernehmen, ist der Arzt, die Ärztin verpflichtet, den Patienten vor der Behandlung darüber schriftlich zu informieren. Aber auch wenn die Krankenkasse zahlt, können sich Patienten über die Kosten einer Untersuchung oder Behandlung informieren.
📋 Privatversicherte erhalten die Abrechnung automatisch vom Arzt, von der Ärztin. Gesetzlichversicherte können direkt nach einer Behandlung oder zum Ablauf des Quartals beim behandelnden Arzt eine Quittung anfordern. In diesem Fall können Kosten für den Aufwand entstehen.
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