Das Tarifwechselrecht gibt den Versicherten den Anspruch auf eine persönliche und bedarfsgerechte sowie kostenlose Beratung durch das Unternehmen beim Wunsch nach einem Tarifwechsel. Die nun vorliegenden Tarifwechsel-Leitlinien erläutern und konkretisieren nicht nur die geltende Rechtslage, sondern gehen auch deutlich über das gesetzliche Tarifwechselrecht hinaus.
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