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Stefan Mücke
Steuerberater
63839 Kleinwallstadt
Das vom Erblasser genutzte Haus kann beim Erwerb von Todes wegen durch ein Kind steuerfrei sein. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist die Selbstnutzung durch das Kind. Wir zeigen Ihnen, woran die Steuerfreiheit scheitern kann.
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