Seit dem 1.1.2023 gibt es ein gesetzliches Notvertretungsrecht der Ehegatten. Es greift dann, wenn ein Ehepartner sich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit um seine gesundheitlichen Angelegenheiten nicht kümmern kann.
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0:34 Wer entscheidet, wenn der Ehepartner es nicht mehr kann?
1:32 Was soll das neue Vertretungsrecht?
2:05 Was ist neu? Wann greift das Vertretungsrecht? Wann endet es?
2:50 Tipp: Besser Vorsorgevollmacht errichten!
Weitere Videos zum Thema:
📺 Betreuungsverfügung
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📺 Vorsorgeregister
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Heiko Müller ist Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht.
Die Kanzlei RINCK in Rotenburg (Wümme) befindet sich im Städtedreieck Hamburg- Bremen-Hannover. Die Kanzlei berät zu allen Fragen rund um die Themen Immobilie, rechtlicher Vorsorge und Vermögensnachfolge.
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