"Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt", singt Danger Dan. Der Song mag Kunst sein, das rechtfertigt aber alleine nicht jede Beleidigung. Die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG ist zwar (anders als die Meinungsfreiheit) schrankenlos, hat aber ihre Grenzen bei anderen Grundrecht, z.B. dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Damit gelten die gleichen Abwägungsregeln wie bei der Meinungsfreiheit; es macht daher in der Regel keinen Unterschied, ob man "du bist Antisemit" schreibt, malt oder singt. Entscheidend ist, ob eine Auseinandersetzung in der Sache stattfindet.
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