Der Einigungsvertrag legte im Oktober 1990 fest, dass der Deutsche Fernsehfunk Ende 1991 seinen Betrieb einzustellen hat. Im Gebiet der fünf neuen Bundesländer etablierte sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk und der Privatfunk – ganz nach bundesdeutschem Vorbild. Es war der Anfang vom Ende der DDR-Medien.
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