In diesem Video geht es um das wegweisende BGH-Grundsatzurteil VI ZR 107/08 zum Thema Produzentenhaftung.
In der Praxis kommt es vermehrt vor, dass Produkte nach "veralteten" Methoden konstruiert und gefertigt werden. "Veraltet" in dem Sinne, weil DIN- und ISO-Normen nicht ausreichend berücksichtigt werden, welche effektivere Methoden zur Gewährleistung der Produktsicherheit empfehlen. Damit unterschreiten Unternehmen das unterste Sicherheitsniveau, welche die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben.
Bringt ein Unternehmen unsichere Produkte in Verkehr, kann dies zur Verletzung der Verkehrssicherungspflicht führen. Für diesen Mangel können sowohl das Unternehmen als auch seine Mitarbeiter haftbar gemacht werden.
Ich gehe in diesem Video kurz auf vier wichtige Aussagen aus dem BGH-Urteil ein.
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