Vorladung wegen Sachbeschädigung erhalten?
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Welche Strafe droht nun für eine Sachbeschädigung?
Wer die Sache, die jemand anderem gehört, beschädigt oder sogar zerstört muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.
Die gute Nachricht ist: Bei einer Höchststrafe von zwei Jahren, besteht selbst dann noch zumindest grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die schlechte Nachricht ist: Das muss nicht so sein.
Verlassen sollte man sich darauf nicht.
Das gilt ganz besonders für Personen, die bereits einschlägig vorbestraft sind.
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