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Die Rentenerhöhung 2024 ist seit dem 19.März 2024 bekanntgegeben. 4,57% mehr Rente ab dem 01.07.2024. Nicht nur der Rentenwert steigt von 37,60€ auf 39,32€ sondern auch die Einkommensfreigrenzen des § 97 Sozialgesetzbuch Nummer 6 So steigt der Einkommensfreibetrag für Witwen oder Witwer auf 1.038,05€ und der Freibetrag für ein Waisenrentenberechtigtes Kind auf 220,19€. Insgesamt haben also Witwen-oder Witwer ab dem 01.07.2024 ein höheres anrechnungsfreies Nettoeinkommen neben der Witwen-oder Witwerrente.
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