Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Nidwalden ist eine zivilrechtliche Behörde. Sie ist für erstinstanzliche Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig.
Wenn Personen eine Kindesgefährdung vermuten, können diese dem Kind helfen, indem sie ihre Beobachtungen der KESB melden. Die tätigt anschliessend Abklärungen und prüft Schutzmassnahmen. Das Video zeigt die Abläufe bei einer Gefährdungsmeldung.
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